Gesetzliche Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung gilt immer – unabhängig von unserer 60-Tage-Zusage. In Österreich beträgt sie zwei Jahre ab Übergabe.
Zeigt sich innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe ein Mangel, schreiben Sie uns. Zeigt er sich im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestand. Wir kümmern uns darum.
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